Preise & Pakete
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen der HeilPraxisAssistent Software
Anbieter:
§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Software „HeilPraxisAssistent" (nachfolgend „Software") zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere niedergelassene Heilpraktiker und Angehörige ähnlicher Heilberufe). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als webbasierte „Software-as-a-Service"-Lösung (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Die Software dient der Praxisverwaltung, Terminplanung und Abrechnung.
(2) Bestandteil der Software ist eine Zero-Knowledge-Architektur (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung). Der Anbieter stellt den Speicherplatz zur Verfügung, speichert die Daten jedoch ausschließlich verschlüsselt.
(3) Der Anbieter schuldet keine Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse des Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Für die Nutzung der Software ist eine kompatible Systemumgebung beim Kunden erforderlich. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, ein Endgerät mit einem modernen, aktuellen Webbrowser (z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari oder Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version) sowie eine stabile Internetverbindung bereitzustellen. Der Anbieter schuldet keine Kompatibilität mit veralteten Webbrowsern oder speziellen lokalen Netzwerkkonfigurationen des Kunden.
(5) Die Software ist ein technisches Werkzeug zur Unterstützung der Praxisorganisation. Der Anbieter erbringt keine medizinische, heilkundliche, rechtliche, steuerliche, buchhalterische oder abrechnungstechnische Beratung. Insbesondere sind Vorschläge zu ICD-10-Codes, GebüH-Leistungsziffern oder Preisen sowie erzeugte Rechnungen, Mahnungen, Auswertungen, Dokumente und Exportdaten unverbindliche Arbeitshilfen. Der Kunde muss diese Inhalte vor ihrer Verwendung auf fachliche, rechtliche und rechnerische Richtigkeit sowie auf ihre Eignung für den jeweiligen Einzelfall prüfen. Die Verantwortung für Diagnosen, Leistungsziffern, Gebührenhöhe, Rechnungen, Mahnungen, steuerliche Behandlung und sonstige Dokumente verbleibt beim Kunden.
(6) DATEV-/BMD- und sonstige Buchhaltungsexporte dienen ausschließlich der technischen Unterstützung. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass Exportdaten ohne vorherige Prüfung oder Anpassung unmittelbar in Software eines Steuerberaters oder eines Drittanbieters importiert werden können oder von Finanzbehörden steuerlich anerkannt werden. Der Kunde hat Exporte vor ihrer Verwendung zu prüfen und erforderlichenfalls mit seinem Steuerberater abzustimmen.
(7) Als Beta, Vorschau, Test oder experimentell gekennzeichnete Funktionen können in ihrem Umfang oder ihrer Verfügbarkeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang er solche Funktionen produktiv einsetzt.
§ 3 Registrierung, Master-Passwort und Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Für die Nutzung der Software ist eine Registrierung erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
(2) Besondere Gefahrenhinweise (Zero-Knowledge-Prinzip): Die Ver- und Entschlüsselung der Gesundheitsdaten findet ausschließlich lokal auf dem Endgerät des Kunden statt. Der Schlüssel wird aus dem vom Kunden gewählten Master-Passwort generiert.
(3) Der Anbieter speichert das Master-Passwort nicht. Der Anbieter hat keine technische Möglichkeit, das Master-Passwort wiederherzustellen, zurückzusetzen oder die verschlüsselten Patientendaten ohne das Master-Passwort bzw. den Recovery-Key zu entschlüsseln.
(4) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die sichere Aufbewahrung seines Master-Passworts sowie des bei der Ersteinrichtung generierten 24-Wort-Notfallschlüssels (Recovery-Key). Ein Verlust des Master-Passworts in Verbindung mit dem Verlust des Recovery-Keys führt unweigerlich und unwiderruflich zum vollständigen Verlust des Zugangs zu allen in der Software gespeicherten Daten. Eine Haftung des Anbieters für Datenverluste oder Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Zugangsdaten oder den Notfallschlüssel verliert, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich nutzen, nicht manipulieren und nicht in die technische Infrastruktur des Anbieters eingreifen.
(3) Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung, eine Gefährdung der Sicherheit, Angriffe auf die technische Infrastruktur oder eine sonstige erhebliche Vertragsverletzung, darf der Anbieter den Account oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, soweit dies zum Schutz der Software, anderer Kunden oder Dritter erforderlich und verhältnismäßig ist. Soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird und es dem Anbieter zumutbar ist, wird der Kunde vorab informiert. Ein Datenexport wird während der Sperrung ermöglicht, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist und keine Sicherheitsinteressen entgegenstehen.
§ 5 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich eine kostenlose Testphase (Trial) angeboten wird. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite ausgewiesenen Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.
(2) Die Abrechnung und Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe.
(3) Das Entgelt für das jeweilige Abonnement (monatlich oder jährlich) ist im Voraus zur Zahlung fällig.
(4) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde zuvor unter Fristsetzung von mindestens sieben (7) Kalendertagen in Textform (z. B. per E-Mail) gemahnt wurde und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Der Anbieter haftet nicht für etwaige Schäden oder Verdienstausfälle des Kunden, die aus einer solchen berechtigten Sperrung resultieren (z. B. mangelnder Zugriff auf Patientendaten im laufenden Praxisbetrieb). Die Pflicht des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt auch während der Dauer der Sperrung unberührt.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat die vom Kunden gewählte Mindestlaufzeit (Abrechnungsperiode: z.B. monatlich oder jährlich).
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung kann direkt über die Account-Einstellungen in der Software oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Beendigung des Vertrages eigenständig über die in der Software bereitgestellte Exportfunktion (z. B. DSGVO-JSON-Export oder PDF-Export) zu sichern. Nach Vertragsbeendigung gewährt der Anbieter dem Kunden eine Schonfrist von dreißig (30) Kalendertagen, in der der Account im Nur-Lese-Modus für den Datenexport zur Verfügung steht. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist ist der Anbieter berechtigt und datenschutzrechtlich verpflichtet, den Account sowie sämtliche darin gespeicherten verschlüsselten Daten des Kunden unwiderruflich und vollständig zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 7 Verfügbarkeit und Gewährleistung
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99% im Jahresmittel an.
(2) Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist, sowie planmäßige Wartungsarbeiten (die in der Regel außerhalb der typischen Praxiszeiten durchgeführt werden).
(3) Die Software kann Leistungen und Schnittstellen von Drittanbietern einbinden, insbesondere Stripe sowie Kalenderdienste wie Google, Microsoft Outlook, Apple iCloud oder sonstige Kalenderanbieter. Für diese Dienste gelten deren eigene Verfügbarkeiten, Bedingungen und technische Vorgaben. Der Anbieter schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit einer bestimmten Drittanbieter-Schnittstelle. Für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen eines Drittanbieters haftet der Anbieter nur nach Maßgabe des § 8.
(4) Der Anbieter kann technische Sicherungsmaßnahmen für seine Infrastruktur durchführen. Diese ersetzen nicht die Pflicht des Kunden, über die bereitgestellten Exportfunktionen regelmäßig eigene, für seine betrieblichen und gesetzlichen Zwecke geeignete Sicherungen anzulegen und sicher aufzubewahren. Aufgrund der Zero-Knowledge-Architektur kann der Anbieter verschlüsselte Daten ohne Master-Passwort oder Recovery-Key weder im Klartext lesen noch als Klartext wiederherstellen.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB (sog. Garantiehaftung) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet zudem unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) In allen anderen Fällen ist die Haftung des Anbieters bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Mitverschulden bei Datenverlusten: Bei einem Verlust von Daten haftet der Anbieter – unbeschadet der Absätze 1 bis 3 – nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre. Da die Daten im Rahmen der Zero-Knowledge-Architektur lokal verschlüsselt werden, ist eine Wiederherstellung durch den Anbieter ohne das Zutun des Kunden (Master-Passwort, Recovery-Key) technisch ausgeschlossen. Der Kunde ist im Rahmen seiner beruflichen Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) gehalten, regelmäßige lokale Sicherheitskopien (Exporte) seiner Daten anzufertigen.
§ 9 Änderungen der Software und dieser AGB
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Software jederzeit zu ändern oder einzustellen, sofern dies den Kunden nicht unangemessen belastet.
(2) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit mitgeteilt. Der Kunde kann dem Vertrag innerhalb dieser Frist kündigen.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
(1) Der Kunde ist als Praxisbetreiber der datenschutzrechtlich „Verantwortliche" im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche personenbezogenen Daten (inklusive besonderer Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO), die er in der Software verarbeitet.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als technischer Dienstleister zur Verfügung und wird als „Auftragsverarbeiter" im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO tätig. Für die Durchführung der Auftragsverarbeitung schließen die Parteien den unter heilpraxisassistent.de/avv/ abrufbaren Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Dieser AVV wird mit dem Abschluss dieses Vertrages über die Softwarenutzung (Zustimmung bei Registrierung) als integraler Bestandteil dieses Vertrages wirksam vereinbart.
(3) Die Parteien stellen fest, dass durch die clientseitige Zero-Knowledge-Architektur (Verschlüsselung aller Patientendaten auf dem Endgerät des Kunden) ein außergewöhnlich hohes Sicherheitsniveau im Sinne des Art. 32 DSGVO gewährleistet ist, da der Anbieter ausschließlich unlesbaren Ciphertext (verschlüsselte Daten) speichert und keinen Zugriff auf den Klartext oder die Schlüssel hat. Für alle allgemeinen datenschutzrechtlichen Informationen des Anbieters wird ergänzend auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Paderborn. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nicht auf Dritte übertragen werden.
Gültig ab: Juni 2026